Falls Sie im Jahr 2026 an der Prüfung teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte nicht für eine Vorbeurteilung an, sondern ab dem 2. Februar 2026 direkt hier für die Prüfung.

Generelles zur Vorbeurteilung:

Bitte beachten Sie vor der Anmeldung für eine Vorbeurteilung folgende Hinweise:

Grundsätzlich ist das Gesuch unter Beilage aller Unterlagen gemäss Artikel 3.2 des Prüfungsreglementes einzureichen. Das Prüfungsreglement finden Sie hier.

Folgende Dokumente müssen Sie für eine Online-Vorbeurteilung als PDF zum Upload bereithalten:

  • Beleg Lehrabschluss (EFZ) oder Eidg. Berufsattest (EBA)
  • Belege für 3 Jahre resp. 5 Jahre (bei EBA) anerkannte Praxis
    Wir anerkennen nur Arbeitszeugnisse oder auch Arbeitsbestätigungen mit klarer Umschreibung der Tätigkeiten. Diese müssen nicht vom gleichen Arbeitgeber stammen und können auch bereits vor längerer Zeit ausgestellt worden sein.

Für eine Vorbeurteilung wird eine Gebühr von CHF 75.00 erhoben. Sie erhalten nach Ihrer Online-Anmeldung für eine Vorbeurteilung eine Rechnung dafür. Erst nach Eingang Ihrer Zahlung wird die Vorbeurteilung bearbeitet. Sie erhalten den rechtsverbindlichen Entscheid nach circa 3 bis 4 Wochen, sofern alle Unterlagen vorhanden sind.

Aufgrund einer Vorbeurteilung sind die Bewerber bzw. Bewerberinnen nicht automatisch für die nächste Prüfung angemeldet. Bitte legen Sie den Entscheid der späteren definitiven Anmeldung bei.

Hier können Sie sich direkt für eine Vorbeurteilung anmelden. 

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Ihr Kontakt

Fabrice Nussbaumer
Prüfungsleitung

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044 552 01 50