F.A.Q. TK 2027
Die häufigsten Fragen rund um die neue TK-Prüfung ab dem Jahr 2027.
Die FAQ liefern Antworten.
Auf dieser Seite finden Sie Antworten zur neuen Prüfungsarchitektur, den Prüfungsteilen sowie zur Online-Plattform, auf welcher die TK-Prüfung ab dem Jahr 2027 statt finden wird.
Die FAQ werden kontinuierlich weitergeführt.
Architektur und Prüfungsteile
Wieviele Prüfungen wird es geben und was sind das für Prüfungen?
Ab dem Prüfungsjahr 2027 wird es insgesamt 6 Prüfungen geben.
Prüfungsteil 1: Fachwissen
Im Rahmen einer schriftlichen Einzelprüfung weisen die Kandidatinnen und Kandidaten nach, dass sie über grundlegendes Fachwissen in allen Handlungskompetenzbereichen A-G verfügen (A: Mitgestalten der Unternehmensführung; B: Gestalten von Geschäftsmodellen und Innovationen; C: Führen von Mitarbeitenden; D: Gestalten von Arbeits- und Geschäftsprozessen; E: Gestalten des Supply Chain Management; F: Interagieren mit Kund/innen; G: Einsetzen von Arbeitsmethoden und -technologien). Sie bearbeiten dazu ein Set an geschlossenen Fragen.
Prüfungsteil 2: Integrierte Fallstudie 1
Die Kandidatinnen und Kandidaten bearbeiten im Rahmen einer schriftlichen Einzelprüfung verschiedene Teilaufgaben zu einem oder mehreren vielschichtigen Praxisfällen. Diese orientieren sich an einem oder mehreren Bereichen der Handlungskompetenzbereiche A, B, D, E (A: Mitgestalten der Unternehmensführung; B: Gestalten von Geschäftsmodellen und Innovationen; D: Gestalten von Arbeits- und Geschäftsprozessen; E: Gestalten des Supply Chain Management).
Prüfungsteil 3: Integrierte Fallstudie 2
Die Kandidatinnen und Kandidaten bearbeiten im Rahmen einer schriftlichen Einzelprüfung verschiedene Teilaufgaben zu einem oder mehreren vielschichtigen Praxisfällen.
Diese orientieren sich an einem oder mehreren Bereichen der Handlungskompetenzbereiche C, F, G (C: Führen von Mitarbeitenden; F: Interagieren mit Kund/innen; G: Einsetzen von Arbeitsmethoden und -technologien).
Prüfungsteil 4: Postkorb
Die Kandidatinnen und Kandidaten erhalten in einer schriftlichen Einzelprüfung einen Postkorb mit Schriftstücken unterschiedlichster Art, z.B. Briefe, E-Mails, Telefonnotizen, schriftliche Informationen usw. Diese müssen sie analysieren, priorisieren, die zu treffenden Massnahmen definieren und sie begründen. Der Prüfungsteil deckt den Handlungskompetenzbereich G (Einsetzen von Arbeitsmethoden und -technologien ) ab. Inhaltlich-thematisch können die Fallbeispiele und Arbeitssituationen aus allen Handlungskompetenzbereichen (A-G) stammen (A: Mitgestalten der Unternehmensführung; B: Gestalten von Geschäftsmodellen und Innovationen; C: Führen von Mitarbeitenden; D: Gestalten von Arbeits- und Geschäftsprozessen; E: Gestalten des Supply Chain Management; F: Interagieren mit Kund/innen; G: Einsetzen von Arbeitsmethoden und -technologien)
Prüfungsteil 5: Portfolio, Präsentation und Fachgespräch
Schriftliche Vorbereitung (persönliches Portfolio): Die Kandidatinnen und Kandidaten erstellen vor der Prüfung ein persönliches Portfolio, in dem sie sich mit ihrer beruflichen Erfahrung und ihrer Rolle als Berufsperson auseinandersetzen. Die jeweiligen Aufgaben und die Struktur des persönlichen Portfolios werden von der Prüfungskommission vorgegeben. Das persönliche Portfolio ist vor der Prüfung fristgerecht einzureichen. Das eingereichte persönliche Portfolio wird mit einer Positionsnote A) bewertet.
Mündliche Prüfung: An der mündlichen Einzelprüfung präsentieren die Kandidatinnen und Kandidaten die zentralen Aussagen aus ihrem persönlichen Portfolio und beantworten in einem Fachgespräch Konkretisierungs-, Vertiefungs- und anwendungsorientierte Fragen (Positionsnote B).
Der Prüfungsteil deckt alle Handlungskompetenzbereiche A-G ab. (A: Mitgestalten der Unternehmensführung; B: Gestalten von Geschäftsmodellen und Innovationen; C: Führen von Mitarbeitenden; D: Gestalten von Arbeits- und Geschäftsprozessen; E: Gestalten des Supply Chain Management; F: Interagieren mit Kund/innen; G: Einsetzen von Arbeitsmethoden und -technologien)
Prüfungsteil 6: Anwendungsaufgaben
Die Kandidatinnen und Kandidaten bearbeiten ein oder mehrere Fallbeispiele. Eine oder zwei der folgenden Methoden können geprüft werden: erfolgskritische Situationen (Critical Incidents), kleine Fallbeschreibungen (Mini Cases), Handlungssimulationen, Videoanalysen oder Rollenspiele.
Im Anschluss zu jedem Fallbeispiel stellen die Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten konkretisierende, vertiefende, reflektierende Rückfragen dazu.
Geprüft werden insbesondere die Führungs- und Kommunikationskompetenzen. Inhaltlich-thematisch können die Fallbeispiele und Arbeitssituationen aus allen Handlungskompetenzbereichen (A-G) stammen (A: Mitgestalten der Unternehmensführung; B: Gestalten von Geschäftsmodellen und Innovationen; C: Führen von Mitarbeitenden; D: Gestalten von Arbeits- und Geschäftsprozessen; E: Gestalten des Supply Chain Management; F: Interagieren mit Kund/innen; G: Einsetzen von Arbeitsmethoden und -technologien).
Wie lange dauern die Prüfungen?
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsteile und dauert:
PT 1: Fachwissen, schriftlich, 60 Minuen
PT2: Integrierte Fallstudie 1, schriftlich, 150 Minuten
PT3: Integrierte Fallstudie 2, schriftlich, 150 Minuten
PT4: Postkorb, schriftlich, 30 Minuten
PT5: A – Portfolio, schriftlich, vorgängig erstellt. B – Präsentation und Fachgespräch, mündlich, 45 Minuten
PT6: Anwendungsaufgaben, mündlich, 30 Minuten
Was sind die Bedingungen, um die Prüfung zu bestehen?
Die Prüfung ist bestanden, wenn:
a) die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt;
b) nicht mehr als 2 Prüfungsteilnoten unter 4.0 liegen;
c) keine Prüfungsteilnote unter 3.0 liegt.
Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat:
a) obige Kriterien nicht erfüllt sind;
b) nicht fristgerecht zurücktritt;
c) ohne entschuldbaren Grund von der Prüfung oder von einem Prüfungsteil zurücktritt;
d) ohne entschuldbaren Grund nach Beginn zurücktritt;
e) von der Prüfung ausgeschlossen werden muss
Werde ich zur Prüfung zugelassen?
Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
a) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) im technisch-handwerklichen Bereich oder eine gleichwertige Qualifikation besitzt und mindestens 3 Jahre Berufspraxis nach Erwerb des Abschlusses nachweist,
oder
b) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine gleichwertige Qualifikation besitzt und mindestens 3 Jahre Berufspraxis im technisch-handwerklichen Bereich nach Erwerb des Abschlusses nachweist,
oder
c) ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) im technisch-handwerklichen Bereich oder eine gleichwertige Qualifikation besitzt und mindestens 5 Jahre Berufspraxis nach Erwerb des Abschlusses nachweist,
oder
d) ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) oder eine gleichwertige Qualifikation besitzt und mindestens 5 Jahre Berufspraxis im technisch-handwerklichen Bereich nach Erwerb des Abschlusses nachweist.
Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41 und die rechtzeitige sowie vollständige Abgabe des persönlichen Portfolios.
Kann ich wählen, ob ich die Prüfung digital oder weiterhin handschriftlich ablegen kann?
Ab dem Jahr 2027 wird für die Erstanmeldungen nur noch die digitale Prüfung angeboten.
Für die Repetentinnen und Repetenten besteht die Möglichkeit zu wählen, ob sie nach neuer Prüfungsordnung, also digital, oder nach alter Prüfungsordnung, somit handschriftlich, die Prüfung ablegen möchten.
Welche Hilfsmittel darf ich neu verwenden?
Die zugelassenen Hilfsmittel werden wie gewohnt mit den Richtlinien zur Prüfung bekannt gegeben. Diese erhalten sie mit dem Zulassungsentscheid.
Generell werden Hilfsmittel wie ZGB/OR oder der Bundesordner nicht mehr zugelassen sein. Die aktuell gültigen Rechtstexte werden von der Online-Plattform via Link zur Verfügung gestellt. Für komplexe Situationen, für die sie bislang den Bundesordner nutzen konnten, wird direkt in der Aufgabenstellung oder mittels Vorlagen Hilfeleistung geboten.
Prüfungsplattform
Werden die Prüfungen online durchgeführt?
Ja. Ab dem Jahr 2027 werden die schriftlichen Prüfungen (PT1 bis PT4) auf einer Prüfungsplattform online durchgeführt. PT5, persönliches Portfolio, ist zweiteilig: Teil A, Erarbeitung der persönlichen Portfolios, ist online auf der Prüfungsplattform, Teil B, Präsentation und Fachgespräch, ist mündlich vor Ort.
PT6, Anwendungsaufgaben, ist komplett mündlich vor Ort.
Muss ich meinen eigenen Laptop mitnehmen?
Ja. Die schriftlichen Prüfungen werden auf dem eigenen Laptop geschrieben. Die jeweiligen Geräteanforderungen werden bekannt gegeben.
Muss ich spezielle Programme kennen?
Für die Prüfungsteile PT2 und PT3 werden die gängigen Office-Programme Word, Excel und Powerpoint zum Einsatz kommen.
Für den Prüfungsteil PT4, Postkorb, wird das Programm Thunderbird verwendet. Dieses ist in etwa funktionsgleich zu Outlook.
Erarbeite ich die persönlichen Portfolios auch auf der Online-Plattform?
Ja, die drei persönlichen Portfolios werden auf der Online-Plattform erarbeitet. Nachdem Sie Ihr Login erhalten haben, stehen ihnen rund 10 Wochen zur Erarbeitung der drei Portfolios zur Verfügung. Abgabetermin ist jeweils Ende Juli.
Auf der Online-Plattform werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Portfolios geführt.
Andere Arten und Dokumente wie zum Beispiel das Einsenden einer Worddatei werden nicht akzeptiert.
Muss ich die Präsentation des Portfolios auch auf der Online-Plattform machen?
Nein. Die Präsentation können Sie individuell halten. Ob Flipcharts, Powerpoint oder sonst kreative Ansätze – hier sind Sie frei in der Gestaltung. Sie müssen Ihre Präsentation im mündlichen Teil des PT5 dann in Anwesenheit von zwei Expertinnen/Experten halten und sich dann im Fachgespräch den Fragen stellen. Somit, wenn Sie ihre Präsentation als digital erstellen (z. B. Powerpoint) ist es zwingend, Ihren eigene Laptop mitzunehmen. Die Prüfungsorganisation stellt keine Laptops zur Verfügung. Die restliche Infrastruktur wie Projektor, Whiteboard/Wandtafel, Flipchart oder Visualiser ist am Prüfungsort vorhanden.
